Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HRZ Media


Nutzungs- und Urheberrecht


1.1 Dem Fotografen/Videografen von HRZ Media steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.


1.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filmen.


1.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.


1.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.


1.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden vom Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.


Zahlungsbedingungen


2.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen von HRZ Media wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent/pro KM berechnet.


2.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des Unternehmens HRZ Media.


2.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.


2.4 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie vertraglich geregelt.


2.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.


2.6 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern, wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (800,00 € netto) in Rechnung gestellt.


2.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind ("fixe Kosten"), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:


a) Für Stornierung, welche nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 1250€ zu bezahlen.


b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.


c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.


d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.


e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.


Vertragsdauer / Kündigung


3.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.


3.2 Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.


3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für HRZ Media insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform hierfür ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.


3.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


Haftung/Gefahrenübergang


4.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf von HRZ Media für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.


4.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Fotograf/Videograf von HRZ Media nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.


4.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher von HRZ Media ausgeschlossen.


4.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.


4.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf/Videograf von HRZ Media bestimmen.


4.6 Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf von HRZ Media nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.


4.7 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film beim Fotografen/Videografen von HRZ Media eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


Datenschutz


5.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher von HRZ Media verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel


6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


6.2 HRZ Media führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht nochmal explizit verändert werden.


6.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


6.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


6.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so ist das für den Sitz von HRZ Media zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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